Redaktionspolitik der Zeitschrift „Verband der Kriminalisten und Kriminologen“
Die Zeitschrift „Verband der Kriminalisten und Kriminologen“ dient als Plattform für wissenschaftliche Diskussionen. Sie informiert die russische und ausländische Leserschaft über aktuelle Rechtsfragen sowie über relevante wissenschaftliche Diskussionen auf anderen Plattformen. Die Zeitschrift bietet ihren Leser*innen interessante Informationen über bedeutende historische Ereignisse in Russland. Unsere Leser*innen können verschiedene Tatsachen über Recht und Staat erfahren. Die Zeitschrift veröffentlicht regelmäßig Interviews mit berühmten Expert*innen aus entsprechenden Rechtsgebieten sowie mit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Staatsmännern*Frauen. Rezensionen der rechtswissenschaftlichen Literatur werden ebenfalls in der Zeitschrift veröffentlicht.
Die Zeitschrift „Verband der Kriminalisten und Kriminologen“ erscheint viermal im Jahr.
Alle Aufsätze werden kostenlos in der Zeitschrift veröffentlicht.
Durch das Einreichen eines Aufsatzes an die Herausgeber nehmen die Autor*innen das Angebot an (vollständige und bedingungslose Annahme).
Die Zeitschrift ist im Russian Science Citation Index (RSCI) sowie in anderen russischen und internationalen Datenbanken indiziert.
Die Hauptrichtlinien zur Redaktionspolitik:
Die Redaktion der Zeitschrift orientiert sich an den wissenschaftlichen Grundsätzen der Objektivität, Professionalität und Unparteilichkeit.
Die Redaktion der Zeitschrift ist bestrebt, mit professionellen wissenschaftlichen Gemeinschaften zu interagieren, um eine hohe Qualität des Aufsatzes zu gewährleisten.
Die in der Zeitschrift veröffentlichten Meinungen der Autor*innen stimmt nicht unbedingt mit der Meinung der Redaktion überein.
Um den Grundsatz der Informationsoffenheit zu gewährleisten, bietet die Webseite der Zeitschrift öffentlich zugängliche Informationen über die Herausgeber*innen, den Chef-Redakteur*in, die Redaktion, die Beschreibung der Zeitschrift, die Redaktionspolitik, die Regeln für die Einreichung, Begutachtung und Veröffentlichung von Aufsätzen, Volltextversionen aller in der Zeitschrift veröffentlichten Aufsätze und andere Informationen gemäß den russischen und internationalen Standards für die Informationsoffenheit von Veröffentlichungen.
Die Zeitschrift „Verband der Kriminalisten und Kriminologen“ wird gemäß den Richtlinien ihrer Publikationsethik veröffentlicht. Autor*innen, Redaktionsmitglieder und der Chef-Redakteur*in der Zeitschrift tragen angemessene ethische Verantwortung für die Erstellung von wissenschaftlichen Publikationen und die Verbreitung von Forschungsergebnissen.
Die Redaktion, Gutachter*innen und andere Akteure des Veröffentlichungsprozesses bemühen sich, unethisches Verhalten, Verstöße gegen die ethischen Richtlinien der Zeitschrift, einschließlich Interessenkonflikte zwischen den Akteuren des Veröffentlichungsprozesses, zu verhindern und zu beseitigen.
Der Redaktionsausschuss, das Redaktionskollegium und die Redakteur*innen der Zeitschrift „Der Verband der Kriminalisten und Kriminologen“ halten sich an die von der internationalen Gemeinschaft akzeptierten Richtlinien zur Publikationsethik. Diese Richtlinien spiegeln sich vor allem in den Empfehlungen des Committee on Publication Ethics (COPE).
Die Herausgeber der Zeitschrift prüfen alle eingehenden Aufsätze, die für das Thema der Zeitschrift relevant sind, zum Zweck ihrer fachlichen Begutachtung. Alle Gutachter sind qualifizierte Spezialisten auf dem Gebiet der rezensierten Materialien und haben in den letzten drei Jahren zum Thema des rezensierten Artikels veröffentlicht. Rezensionen werden in der Redaktion fünf Jahre lang gespeichert.
Eine positive Bewertung ist kein ausreichender Grund, einen Aufsatz zu veröffentlichen. Die endgültige Entscheidung über die Zweckmäßigkeit und den Zeitpunkt der Veröffentlichung nach der Begutachtung trifft der Chef-Redakteur*in und gegebenenfalls die Redaktion der Zeitschrift. Die Redaktion der Zeitschrift informiert Autor*innen über die Entscheidung durch eine schriftliche begründete Antwort per E-Mail.
Die Herausgeber senden allen Autoren Kopien der Rezensionen der eingereichten Materialien und/oder eine begründete Ablehnung der Veröffentlichung der eingereichten Aufsätze. Auf entsprechenden Antrag sendet die Redaktion Kopien der Rezensionen an das Ministerium für Wissenschaft und Hochschulbildung der Russischen Föderation.
Alle Manuskripte, die der Redaktion zur Veröffentlichung eingereicht werden, durchlaufen den Bearbeitungsprozess.
Aufsätze für die Veröffentlichung werden in einer der folgenden drei Sprachen akzeptiert: Russisch, Englisch oder Deutsch. Wenn die Autor*innen der Redaktion einen Artikel auf Englisch oder auf Deutsch einreichen, wird der Text gleichzeitig in der Originalsprache des Aufsatzes und auf Russisch veröffentlicht.
Die Redaktion garantiert den Autor*innen einen freien Zugang zu den veröffentlichten Aufsätzen, indem sie die Materialien der Zeitschrift auf der Webseite sowie in elektronischen Bibliotheken und Verwahrstellen platzieren.
Die Redaktion bietet den Autor*innen die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Veröffentlichung der entsprechenden Ausgabe der Zeitschrift in der Redaktion ein Druckexemplar der Zeitschrift mit seinem Aufsatz zu erhalten.