Ethische Richtlinien

Ethische Richtlinien der Zeitschrift „Verband der Kriminalisten und Kriminologen“

 

Die Tätigkeit der Redaktion der Zeitschrift basiert auf den Prinzipien der Objektivität, Professionalität und Unparteilichkeit und gewährleistet einen wissenschaftlichen Ansatz für die Bewertung der von den Autoren*innen eingereichten Manuskripte.

Im Prozess der Kommunikation mit den Autor*innen wird die Redaktion von den Prinzipien der Ehrlichkeit, Transparenz, Höflichkeit und Freundlichkeit geleitet. Alle eingereichten Manuskripte werden objektiv und gerecht bewertet. Die Veröffentlichung eines nicht mit den Autor*innen vereinbarten Textes sowie die Einführung von Unbefugten in den Kreis der Mitautor*innen in der Zeitschrift ist nicht gestattet.

Um die Qualität und wissenschaftliche Bedeutung der veröffentlichten Aufsätze zu gewährleisten, strebt die Redaktion nach der Zusammenarbeit mit professionellen wissenschaftlichen Organisationen und Verbänden sowie mit wissenschaftlichen Gemeinschaften verschiedener Zweige der juristischen Wissenschaft und Vertretern anderer Fachgebiete.

Die Redaktion arbeitet gewissenhaft mit den eingereichten Manuskripten und versucht, die Entstehung von unlauteren wissenschaftlichen Veröffentlichungen in der Zeitschrift, die unlautere Entlehnungen sowie gefälschte oder erfundene Daten enthalten, zu verhindern.

Es ist nicht erlaubt, die an die Redaktion eingereichten Manuskripte weiterzugeben, mit Ausnahme von Gutachter*innen und Redakteur*innen sowie diese für persönliche Zwecke zu verwenden.

 

Ethische Richtlinien der Redakteur*innen

 

Bei der Entscheidung über die Veröffentlichung des zur Begutachtung eingereichten Aufsatzes werden die Redakteur*innen in erster Linie von seiner wissenschaftlichen Bedeutung und Zuverlässigkeit geleitet. Die Entscheidung über die Veröffentlichung hängt nicht von der Identität der Autor*innen, ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Geschlecht, ihrer sozialen Stellung, politischen und religiösen Ansichten ab.

Die Herausgeber*innen treffen im Falle von Konflikten zeitnah Maßnahmen zur Wiederherstellung der verletzten Rechte und reagieren schriftlich in elektronischer Form auf mögliche Ansprüche von Autor*innen und anderen Personen in Bezug auf die in der Zeitschrift behandelten oder veröffentlichten Manuskripte.

Die Redakteur*innen bewerten die Originalität der zur Veröffentlichung eingereichten Manuskripte. Wenn es klare Zeichen für eine unlautere Art und Weise der Verwendung fremder Textes gibt, entscheiden die Redakteur*innen über die Verweigerung der Veröffentlichung und informieren den Chef-Redakteur*in sowie die Autor*innen darüber.

Wissenschaftliche Redakteur*innen der Zeitschrift versuchen, Fälle von unethischem Verhalten der Autor*innen und Gutachter*innen zu verhindern, indem sie die Entfernung unethischer Materialien aus dem wissenschaftlichen Raum fördern.

 

Ethische Richtlinien der Gutachter*innen

 

Die Gutachter*innen der Zeitschrift „Verband der Kriminalisten und Kriminologen“ verwirklichen die unvoreingenommene wissenschaftliche Expertise der eingereichten wissenschaftlichen Manuskripte. Die Bewertung der betrachteten Manuskripte wird mit maximaler Objektivität durchgeführt. Ihre Schlussfolgerungen sollten so gut wie möglich begründet werden. Persönliche Kritik an den Autor*innen in der Bewertung ist verboten.

Die Arbeit der Gutachter*innen ist streng vertraulich. Das Weitergeben der eingereichten Manuskripte und ihre Besprechung mit anderen Personen mit Ausnahme der Mitarbeiter*innen der Redaktion sind unzulässig. Die Gutachter*innen dürfen die betreffenden Materialien nicht für persönliche Zwecke verwenden.

Wenn die Gutachter*innen nicht ausreichend qualifiziert sind, um ein betreffendes Manuskript zu bewerten, sind sie verpflichtet, die Redaktion über die Notwendigkeit der Weitergabe des Manuskripts an anderen Expert*innen zu informieren.

Im Falle eines möglichen Interessenkonflikts mit den Autor*innen oder mit einer verbundenen Organisation sind die Gutachter*innen verpflichtet, die Bewertung des ihnen weitergegebenen Materials abzulehnen und die Redaktion darüber zu informieren.

 

Ethische Richtlinien der Autor*innen

 

Die Autor*innen, die einen wissenschaftlichen Aufsatz zur Veröffentlichung in der Zeitschrift „Verband der Kriminalisten und Kriminologen“ einreichen, sind persönlich für die Neuheit und die Zuverlässigkeit der Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung verantwortlich und verpflichten sich, die folgenden Prinzipien zu beachten:

  1. Im Falle einer Mehrautorenschaft des Aufsatzes sollten alle Personen aufgeführt werden, die diese Forschung durchgeführt haben. Die Angabe anderer Personen als Mitautor*innen des Aufsatzes ist unzulässig.
  2. Die Autor*innen bestätigen, dass die Manuskripte nicht zuvor in anderen wissenschaftlichen oder sonstigen Herausgaben veröffentlicht und nicht zur Veröffentlichung in anderen Herausgaben gesendet wurden und sich nicht in diesen Herausgaben befinden. Die Autor*innen des Aufsatzes sind für den Inhalt und die Authentizität der darin dargestellten Ergebnisse verantwortlich.
  3. Der Aufsatz sollte originelle wissenschaftliche Angaben und zuverlässige Ergebnisse der durchgeführten Forschungen liefern. Es ist verboten, wissentlich falsche oder unwissenschaftliche Aussagen zu machen. Der Aufsatz sollte den wissenschaftlichen Beitrag der Personen widerspiegeln, die zuvor Forschungen zu diesem Thema durchgeführt haben, und der Werke, die von den Autoren*innen bei der Durchführung der Forschung verwendet wurden. Bei den von anderen Wissenschaftler*innen entliehenen Fragmenten oder Behauptungen wird gemäß den bibliografischen Standards und Anforderungen korrekt auf die Autor*innen und auf die Quelle der Veröffentlichung verwiesen. Unzulässig sind korrekte, jedoch übermäßige Entlehnungen sowie jede Art und Form der unlauteren Entlehnung.
  4. Die Aufsätze sollten mit den obligatorischen Angaben der Autor*innen und der Quelle versehen sein. Unlautere Entlehnungen, einschließlich in Form von umgeformten Zitaten, die Paraphrasierungen fremder Texte oder die Aneignung von Rechten an den Ergebnissen fremder Forschung sind unzulässig.
  5. Wenn die Autor*innen während oder nach der Veröffentlichung erhebliche Fehler oder Ungenauigkeiten in ihrem Aufsatz feststellen, sollten sie die Redaktion der Zeitschrift so schnell wie möglich darüber informieren.
  6. Es ist erlaubt, Aufsätze zur Veröffentlichung bereitzustellen, die zuvor von Autor*innen in einer anderen Sprache in Publikationen anderer Staaten veröffentlicht wurden. In diesem Fall sind die Autor*innen, die den Aufsatz zur Veröffentlichung an die Redaktion senden, verpflichtet, die Redaktion darüber zu informieren.
  7. In ihrem Aufsatz sollten die Autoren alle Quellen ihrer Finanzierung sowie andere Informationen angeben, die zu Interessenkonflikten führen können.

Wenn die Autor*innen diese und andere offensichtliche Richtlinien wiederholt nicht befolgen, die die Rechte anderer Autor*innen verletzen oder die russischen Gesetze im Bereich der Urheberrechte und verwandten Rechte sowie die Gesetze in diesen Bereichen anderer Länder verletzen, behält sich die Redaktion das Recht vor, solchen Autor*innen die Möglichkeit der Veröffentlichung jeglicher Materialien in der Zeitschrift zu verweigern.